Sie heißen Acker-Schwarzkümmel (Nigella arvensis), Acker-Gauchheil (Anagallis) oder Acker-Lichtnelke (Silene noctiflora). Wie selbstverständlich gehörten diese Pflanzen früher zur Ackerwildkrautflora. Der Pestizideinsatz in der Landwirtschaft hat sie verschwinden lassen. Auf einigen Schutzäckern – gut hundert an der Zahl – dürfen sie noch wachsen, blühen und sich vermehren, zum Beispiel in der Uckermark. Dorthin führte in diesem Jahr die Exkursionstagung zum Schutz der Ackerwildkräuter.
Auf der Roten Liste
Viele tausend Jahre waren Pflanzen wie diese die natürlichen Begleiter des Ackerbaus. Aber in einer Landwirtschaft, die auf die Steigerung der Erträge um jeden Preis ausgerichtet ist, gibt es für solche Pflanzen keinen Platz, sodass inzwischen jede zweite Ackerwildkrautart in Deutschland in mindestens einem Bundesland auf der roten Liste steht.
Tropfen auf den heißen Stein
Inzwischen ist es gelungen, gut hundert Ackerflächen mit knapp 500 Hektar Fläche in ganz Deutschland für den Schutz von Ackerwildkräutern zu sichern. Zum Vergleich: Die Ackerfläche in Deutschland beträgt insgesamt knapp 12 Millionen Hektar. Knapp 500 Hektar verstreut in ganz Deutschland ist viel zu wenig für den dauerhaften Erhalt vieler Arten, der zudem nicht ganz einfach ist. Die Äcker müssen bewirtschaftet werden, denn darauf sind die Pflanzen eingestellt. Aber sie haben es gerne, wenn das Getreide „luftig“ steht und viel Dünger macht ihnen ebenfalls den Garaus.